Katzenschutzverordnungen werden immer häufiger eingeführt
Mehr Tierschutz in Baden-Württemberg: 56 Gemeinden haben jetzt eigene Katzenschutzverordnungen
In den letzten drei Jahren haben 56 Gemeinden in Baden-Württemberg, darunter mit Karlsruhe und Mannheim auch zwei Großstädte, eine Katzenschutzverordnung erlassen. Damit übernehmen Gemeinden die Verantwortung für verwilderte Katzen in ihrem Gebiet.
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Mehr Tierschutz für verwilderte Katzen
Auch in Baden-Württemberg gibt es viele verwilderte, freilebende Katzen. Seit 2013 haben Gemeinden nach dem Tierschutzgesetz die Möglichkeit, eine Verordnung zum Schutz von Katzen zu erlassen. Inzwischen haben 56 Gemeinden, darunter auch die Großstädte Karlsruhe und Mannheim eine spezielle Katzenschutzverordnung verabschiedet. „Es geht voran“, sagte die Landestierschutzbeauftragte Dr. Julia Stubenbord vor kurzem in Stuttgart. Viele der Katzenschützer arbeiten an vorderster Front, um freilebenden Katzen ein besseres Leben zu ermöglichen. Sie fangen diese Tiere ein, lassen sie kastrieren und bieten ihnen an Futterstellen artgerechte Nahrung an, häufig auf eigene Kosten und in ihrer Freizeit. Sie bekommen oft keine Unterstützung von den Gemeinden und werden noch angefeindet.
Was beinhaltet die Katzenschutzverordnung?
Die Katzenschutzverordnung beinhaltet, dass Katzen, die Besitzer haben und Freigang erhalten, kastriert und gekennzeichnet werden müssen. Aber auch, dass Katzenschützende die Katzen einfacher einfangen und kastrieren lassen können.
„Die Gemeinden, die eine Katzenschutzverordnung erlassen, haben erkannt, dass dies der beste Weg ist, die Population freilebender Katzen in Schach zu halten und es langfristig weniger Fundtiere gibt“, so Stubenbord. Die Gemeinden sind für aufgefundene Tiere, die einmal im menschlichen Besitz waren, zuständig. Dies gilt für alle Katzen, auch wenn sie inzwischen verwildert sind und draußen leben. Katzen sind domestizierte Tiere und auf die Versorgung durch den Menschen angewiesen.
„Es ist gut, dass in Baden-Württemberg immer mehr Gemeinde den Tierschutz durch Erlass von Katzenschutzverordnungen unterstützen. Besonders da die Tierheime am Anschlag mit ihren Möglichkeiten sind – gerade in den Sommerferien – Katzen aufzunehmen. Es gibt noch viele Gemeinden, die sich trotz des bestehenden Katzenleids gegen eine Katzenschutzverordnung wehren. Auch diese sollen sich endlich auf den Weg machen“, appelliert Stubenbord.
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